Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Voreifel Immobilien, Schneidhausen 5 g, 52372 Kreuzau
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Allgemeines
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen mir und meinen Auftraggebern (AG). Soweit im folgenden nichts Anderes vereinbart wird, finden die geltenden deutschen Gesetze Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen meiner Vertragspartner haben keinerlei Geltung, aus dem Schweigen zu solchen abweichenden Geschäftsbedingungen kann keine Zustimmung meinerseits geschlossen werden.
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Kostenvoranschlag
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Im Zweifel handelt es sich bei Preisangaben immer um unverbindliche Kostenschätzungen inklusive Mehrwertsteuer. Ein Kostenvoranschlag verpflichtet mich nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen, enthaltene Preise gelten als Pauschalpreise unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
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Angebot, Auftrag und Preise
Mit meinem Angebot bleibe ich dem AG höchstens zwei Wochen verpflichtet. Darin enthaltene Preise gelten im Zweifel als Bruttobeträge. Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Eine Erweiterung des Auftrages ist auch gültig, wenn sie mündlich erfolgt und meinerseits schriftlich oder durch tatsächliche Ausführung angenommen wird. Auf den erweiterten Umfang gilt der bestehende Vertrag sinngemäß. Ein angenommendes Angebot ist wie ein Vertrag zu behandeln und wirksam. Ein zusaetzlicher Vertrag ist fuer die Ausfuehrung nicht unbedingt notwendig.
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Lieferung und Leistung
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Die Heranziehung von Subunternehmern zur teilweisen oder auch vollständigen Ausführung des Auftrages ist jederzeit zulässig. Zum Rücktritt wegen Verzugs ist der AG nur nach schriftlicher Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist berechtigt. Schadenersatzansprüche aufgrund eingetretenen Verzugs sind außer im Fall groben Verschuldens ausgeschlossen.
Für den Fall, dass die Leistungserbringung durch Ereignisse verzögert wird, die nicht von mir zu vertreten sind, bin ich für die Dauer der Behinderung von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass dem Vertragspartner hieraus ein Rücktrittsrecht oder ein Schadenersatzanspruch zusteht.
Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die dem AG zuzurechnen sind, bin ich unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere berechtigt, die gesamten Kosten der bisherigen Arbeitsleistung sowie einen Anteil von 30 % der gemäß dem Auftrag voraussichtlich noch zu erbringenden Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.
Ist die Leistungserbringung zum Teil oder auch vollständig unmöglich, ohne dass dies weder mir noch dem AG zuzurechnen ist, bin ich nur berechtigt, den bisherigen Materialaufwand samt Barauslagen und die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen.
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Gewährleistung
Offene Mängel, die sofort feststellbar sind, hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gemäß Punkt IV und versteckte Mängel innerhalb derselben Frist ab ihrem Auftreten jeweils qualifiziert und schriftlich zu rügen, ansonsten erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Geringfügige Abweichungen berechtigen den AG nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Im Fall der Gewährleistung habe ich die Möglichkeit, den Mangel nach meiner Wahl entweder durch Nachbesserung oder Austausch zu beheben. Ein Anspruch des AG auf Wandlung oder Minderung des Entgelts besteht erst, wenn der konkrete Mangel nach Anzeige nicht innerhalb desselben Zeitraumes, der bereits zwischen Auftragserteilung und Abnahme vergangen war, behoben werden kann.
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Zahlungsbedingungen
Meine Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig,ausser es wird ein gesondertes anderes Zahlungsziel vereinbart.Tritt der Fall ein das ein Geschaeftspartner/Kunde auch von mir fuer eine Leistung entlohnt werden soll,er aber mit einer groesseren Summe bei uns in Erbringung liegt, so wird seine Leistung erst verguetet wenn er unsere Leistung beglichen hat. Schecks und Wechsel werden unter Berechnung aller damit verbundenen Spesen nur bei gesonderter Vereinbarung entgegengenommen. Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen berechtigt nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Werden vereinbarte Zahlungsziele überschritten, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der AG bei Fälligkeit nicht oder erhält der Auftragnehmer Auskünfte, wonach sich des Auftraggebers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offen stehender Rechnungen - ob fällig oder nicht - verlangen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen stornieren und weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge bin ich zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Im Fall des Zahlungsverzuges einer vereinbarten oder tatsächlich gewährten Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 16 % p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von 9,50 € vereinbart.
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Vertrags Kuendigungsfristen
Auftraggeberseitige Kuendigungen sind bis zu 6 Monate Laufzeit bei 4 Wochen zum Monatsende. Auftraggeberseitige Kuendigungen ab 7 Monaten bis 12 Monaten Laufzeit bei 4 Wochen zum Quartalsende. Auftraggeberseitige Kuendigungen ab 13 Monaten bis 24 Monaten Laufzeit bei 3 Monaten zum Quartalsende. Auftraggeberseitige Kuendigungen ab 25 Monaten Laufzeit bei 6 Monaten zum Ouartalsende. Auftragnehmerseitige Kuendigungen sind mit 4 Wochen zum Quartalsende oder nach Absprache. -
Eigentumsvorbehalt
Ich behalten mir das Eigentumsrecht an sämtlichen erbrachten Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts und sonstiger Forderungen ausdrücklich vor.
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Sonstige Bestimmungen, Gerichtsstandort
Der AG verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag zu erfüllen und mich insoweit schad- und klaglos zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürften der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch die Vereinbarung neuer Bestimmungen zu ersetzen. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Düren vereinbart.
Stand 01.12.2022